2. Rechtssicherheit

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Die Bestimmungen über die Anpassung der rechtlichen Strukturen von Gesellschaften waren vor Inkrafttreten des FusG unvollständig und teilweise lückenhaft, was der Rechtssicherheit abträglich war.16 Ein wichtiges Ziel der um­fassenden und relativ detaillierten Regelung des Transaktionsrechts im Fusionsgesetz ist deshalb die Gewährleistung der Rechtssicherheit bei der Anpassung von Unternehmensstrukturen (Art. 1 Abs. 2 FusG). Dies trägt auch zur Verbesserung der Rahmenbedingungen des Wirtschaftsstandorts Schweiz bei.