6. Weitere Bewertungsgrundsätze

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Unternehmensbewertungen sind stets subjektiv geprägt; den «richtigen» Unternehmenswert gibt es nicht. Vielmehr äussert sich die Unternehmensbewertung in der Definition einer Wertspanne, innerhalb deren der Unternehmenswert liegen dürfte.58 Bei der Bewertung von Unternehmen, die auch über nicht betriebsnotwendige Aktiven und Passiven verfügen, sind das betrieblich genutzte und das betrieblich nicht notwendige Vermögen zu trennen und separat zu bewerten.59 Solange ein Unternehmen lebensfähig und nicht illiquid ist, ist es nach Fortführungswerten («Going Concern») zu bewerten.60 Der Unternehmenswert lässt sich auf der Stufe Eigenkapital (Equity- oder Nettomethode) oder auf der Stufe Gesamtkapital (Entity- oder Bruttomethode) ermitteln. Praxis und Literatur sind sich uneinig, welcher Methode der Vorzug gegeben werden soll. Rechtlich gesehen sind beide Methoden zulässig, zumal bei richtiger Anwendung beide zu demselben Resultat führen.61 Die vorgestellte DCF-Methode beruht auf dem Gesamtkapital. Im Rahmen dieses Verfahrens wird der freie Cashflow nach Steuern mit dem gewichteten Kapitalkostensatz diskontiert, um zunächst den Wert des investierten Kapitals zu ermitteln. Zieht man davon dann den Marktwert des Fremdkapitals ab, erhält man den Wert des Eigenkapitals.62 Die DCF-Methode auf der Stufe Eigenkapital erscheint in der Theorie zwar logisch, lässt sich aber in der Praxis nur schwer anwenden.63