2. Rechtssicherheit
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Die Bestimmungen über die Anpassung der rechtlichen Strukturen von Gesellschaften waren vor Inkrafttreten des FusG unvollständig und teilweise lückenhaft, was der Rechtssicherheit abträglich war.16 Ein wichtiges Ziel der umfassenden und relativ detaillierten Regelung des Transaktionsrechts im Fusionsgesetz ist deshalb die Gewährleistung der Rechtssicherheit bei der Anpassung von Unternehmensstrukturen (Art. 1 Abs. 2 FusG). Dies trägt auch zur Verbesserung der Rahmenbedingungen des Wirtschaftsstandorts Schweiz bei.