3. Betriebliche Sanierung
Bei Massnahmen der betrieblichen Sanierung geht es in erster Linie um eine verbesserte Organisation und eine erhöhte Profitabilität des Unternehmens. Als Massnahmen kommen interne und externe Umstrukturierungen des operationellen Bereichs wie z.B. das Einstellen verlustbringender Aktivitäten oder der Verkauf bzw. die Redimensionierung von nicht profitablen Unternehmensteilen infrage.1997 Solche betrieblichen Umstrukturierungen können zum Teil gestützt auf das Fusionsgesetz erfolgen, worauf nachfolgend genauer eingegangen wird. Ebenfalls zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang Vorkehrungen wie das Ersetzen der Unternehmensleitung, die Einführung von Kurzarbeit oder ein Abbau von Arbeitsplätzen.1998 In der Praxis werden verschiedene solche Massnahmen regelmässig miteinander kombiniert.