5. Statistische Angaben

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Die statistischen Angaben aus dem Handelsregister des Kantons Zürich zeigen im Kanton Zürich in den Jahren 2008 bis 2015 die folgende Verwendung der Transaktionsformen gemäss FusG:

Jahr

2008

2009

2010

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Fusion

206

235

229

195

197

194

216

234

256

Spaltung

18

6

4

17

15

12

14

13

14

Umwandlung

133

169

134

143

163

150

162

167

150

Vermögensübertragung

42

43

42

57

38

54

52

48

44

Quelle: Handelsregister Kanton Zürich

Auswertung: Statistisches Amt Kanton Zürich

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Bemerkenswert ist insbesondere die Anzahl der Vermögensübertragungen. Ursprünglich als das «innovativste Element des neuen FusG»9 bezeichnet, wurde der Vermögensübertragung zwar ein entsprechend grosser Anwen­dungs­bereich vorhergesagt;10 diese Erwartungen hatten sich in der Praxis aufgrund offener Fragen – etwa zur Möglichkeit der Übertragung von Verträgen – zunächst jedoch nicht erfüllt.11 Unterdessen hat sich die Vermögensübertragung aber auch bei grösseren Transaktionen gut etabliert.

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Erwartungsgemäss werden Umstrukturierungen hauptsächlich in der Form von Fusionen und Umwandlungen durchgeführt. Die Spaltung ist in der Praxis – insbesondere aufgrund der subsidiären unbeschränkten solidarischen Haftung der beteiligten Gesellschafter (Art. 47 FusG) – nach wie vor von untergeordneter Bedeutung.12