4. Motive für Umwandlungen

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Mit einer Umwandlung kann ein Unternehmen seine rechtliche Struktur den veränderten wirtschaftlichen Anforderungen anpassen. Bei einer Umwandlung wird weder der bisherige Rechtsträger aufgelöst und liquidiert, noch muss ein neuer Rechtsträger gegründet werden, auf welchen die einzelnen Vermögensgegenstände zu übertragen sind. Die Umwandlung erleichtert damit Um­­strukturierungen mit blosser Änderung in der Form des Rechtsträgers er­­heblich, wobei das Unternehmen als ökonomische Einheit unverändert weiter besteht.1349