1. Sanierungsbedürftigkeit

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Ist der Fortbestand einer Gesellschaft angesichts ihrer schlechten finanziellen Lage gefährdet, müssen Massnahmen geprüft werden, um diesen Zustand zu beheben, einen Konkurs abzuwenden und eine solide Ausgangslage für die weitere Zukunft des Unternehmens zu schaffen. Ein Unternehmen ist dann sanierungsbedürftig, wenn es sich in einer Liquiditätskrise befindet, also nicht über genügend liquide Mittel zur Deckung der laufenden Verbindlichkeiten verfügt. Gestützt auf die Bilanz und Erfolgsrechnung des Unternehmens kann die Sanierungsbedürftigkeit aber auch dann angenommen werden, wenn begründete Besorgnis besteht, dass ein Kapitalverlust oder eine Überschuldung vorliege.1977

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Der Begriff der Sanierung ist gesetzlich nicht präzise definiert. Unter Sanierung versteht man im Allgemeinen die Gesamtheit derjenigen Massnahmen finanzieller und organisatorischer Art, die geeignet sind, das Unternehmen aus der Krise herauszuführen.1978 Dabei kann es etwa darum gehen, dem Unternehmen liquide Mittel zuzuführen. Die Massnahmen können aber auch in der Beseitigung einer Unterbilanz, eines Kapitalverlusts oder einer Überschuldung bestehen. Abgesehen davon sollen die Sanierungsmassnahmen auch die Ertragskraft der Gesellschaft nachhaltig stärken.

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Sobald das Grundkapital und die vorgeschriebenen Reserven der Gesellschaft nicht mehr durch Aktiven, d.h. reale Vermögenswerte der Gesellschaft, gedeckt sind, spricht man von einer Unterbilanz. Eine Unterbilanz wird zu einem Ka­­pitalverlust, wenn das Aktien-, Stamm- oder Genossenschaftskapital und die gesetzlichen Reserven zur Hälfte nicht mehr durch Aktiven der Gesellschaft gedeckt sind.1979 Überschuldet ist eine Gesellschaft, wenn die Aktiven der Gesellschaft nicht einmal mehr das Fremdkapital decken.1980 Zu Unterbilanz, Kapitalverlust oder Überschuldung kann es technisch nur bei Gesellschaften mit Gesellschaftskapital kommen. Zahlungsunfähig ist eine Unternehmung, wenn ihr nicht mehr genügend flüssige Mittel zur Verfügung stehen, um ihre fälligen Verbindlichkeiten rechtzeitig zu begleichen.1981 Zur Zahlungsunfähigkeit kann es auch bei Gesellschaften ohne Gesellschaftskapital kommen.