I. Grundlagen
II. Fusion
III. Spaltung
IV. Umwandlung
1. Umwandlungsbilanz
2. Jahresrechnung des umgewandelten Unternehmens
V. Vermögensübertragung
VI. Umstrukturierungen und anerkannte Standards

1. Umwandlungsbilanz

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Das umzuwandelnde Unternehmen muss von Rechts wegen für die Beschlussfassung eine besondere Bilanz erstellen.2414 Weil es seine Identität beibehält, handelt es sich dabei um keine Schlussbilanz: Das Geschäftsjahr läuft weiter, wie wenn keine Umwandlung stattgefunden hätte.2415 Insofern hat die Wahl des Stichtags der Umwandlungsbilanz keine praktische Konsequenz. Das Er­­fordernis einer «Zwischenbilanz», wenn seit der letzten Jahresbilanz mehr als sechs Monate verstrichen oder «wichtige Änderungen in der Vermögenslage […] eingetreten» sind (Art. 58 Abs. 1 FusG), bezieht sich hier aufs Datum des Umwandlungsberichts.2416 Die Sonderbilanz ermöglicht zugleich die Fest­stel­lung, ob das Grundkapital des umgewandelten Unternehmens gedeckt ist.