III. Materielles und Verfahren

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Das Umwandlungsverfahren wird im Gesetz durch eine Reihe von Handlungspflichten und Mitwirkungsrechten der involvierten Interessengruppen strukturiert, und zwar sowohl hinsichtlich des zeitlichen Ablaufs wie auch mit Bezug auf die notwendigen Dokumente, Prüfungen und Beschlüsse. Nachfolgend wird zunächst der allgemeine Verfahrensablauf einer gewöhnlichen Umwandlung dargestellt. Für besondere Umwandlungsverfahren (Erleichterungen für KMU, Umwandlung von Vorsorgeeinrichtungen oder Instituten des öffentlichen Rechts) gelten zum Teil abweichende Bestimmungen, auf welche in separaten Abschnitten genauer eingegangen wird.1356