3. Änderungen in anderen Rechtsgebieten

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Mit der Einführung des Fusionsgesetzes im Jahr 2004 gingen auch verschiedene Anpassungen anderer Erlasse einher: Zu den bedeutendsten Änderungen zählen die Schaffung einheitlicher Grundlagen zur Erleichterung grenzüberschreitender Transaktionen im Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (Art. 161–164 IPRG) sowie die Einführung einer Identifikationsnummer für alle im Handelsregister eingetragenen Rechtsträger (Art. 936a OR). Schliesslich stellen zahlreiche steuerrechtliche Anpassungen sicher, dass sich die verschiedenen Transaktionsformen des Fusionsgesetzes weitgehend steuerneutral nutzen lassen.